Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.    Geltungsbereich
1.1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der E.MAYR Reinigungstechnik Gesellschaft mbH (nachfolgend „E.MAYR“ genannt) und dem Kunden für alle Geschäfte, die auf welche Art auch immer – sei es unter Anwesenden, im Fernabsatz oder auf sonstigem Wege, insbesondere über den Webauftritt von E.MAYR (ua www.reinaberrichtig.at, www.e-mayr.at und www.rein.shop) und des darin eingerichteten Webshops – getätigt werden und wurden. Die Webseite und der Webshop von E.MAYR sind auf Benutzer in Österreich ausgerichtet.

1.2. Insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, sind dies die Rechte und Pflichten von E.MAYR im Zusammenhang mit den Vertragsabschlüssen über seinen Webauftritt und den dortigen Webshop.

1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und ist an sie gebunden. Diese AGB gelten auch für künftige Bestellungen des Kunden, selbst wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

2.    Kundenkreis
2.1. Kunden im Sinn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Unternehmer. Die Abgrenzung zwischen Verbraucher und Unternehmen wird im Sinn des Österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) vorgenommen.

2.2. E.MAYR richtet seine Waren ausschließlich auf Österreich aus, sohin auch nur an Kunden, deren Unternehmenssitz in Österreich liegt. Sondervereinbarungen sind nur im Einzelfall und nach gesonderter Kontaktaufnahme möglich.

3.    Leistungsgegenstand
3.1. Im Wesentlichen bietet E.MAYR den Verkauf von Waren im Reinigungsbereich, etwa Reinigungsprodukte, Hygienepapier und Zubehör, Reinigungsmaschinen, Reinigungsgeräte, Desinfektion, etc. an.

3.2. Sämtliche Angebote von E.MAYR sind unverbindlich; insbesondere stellt die Präsentation der Tätigkeiten und Angebote auf dem Webauftritt oder im Webshop kein bindendes Angebot von E.MAYR und vorhandene Lichtbilder oder Abbildungen allenfalls Symbolfotos dar; sie gelten lediglich als Aufforderung, ein Angebot zu legen. Geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen nimmt der Kunde in Kauf.

3.3. Der exakte Umfang des Leistungsgegenstandes von E.MAYR ergibt sich aus dem Hauptvertrag und der Beschreibung der jeweiligen Produkte am Webauftritt und/oder Webshop bzw. (sofern vorhanden) einem allfälligen Katalog oder Produktbeschreibung in Print.

3.4. Der Kunde hat E.MAYR mit allen Informationen und Unterlagen zu versorgen, die für die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen oder Lieferung der Waren erforderlich oder nützlich sind.

3.5. Eigenschaftsangaben, die die Produkte und Leistungen von E.MAYR betreffen, sind E.MAYR nur dann zuzurechnen, wenn diese Angaben von E.MAYR stammen oder im ausdrücklichen Auftrag von E.MAYR gemacht werden oder von E.MAYR ausdrücklich autorisiert sind oder öffentliche Äußerungen sind und E.MAYR diese Angaben kannte oder kennen musste und sich nicht innerhalb einer angemessenen Zeit davon distanziert hat.

4.    Vertragsabschluss
4.1. Bestellungen sind unabhängig davon, dass Lieferungen nur innerhalb der unter Punkt 2 genannten Zielläger erfolgen, möglich.

4.2. Die für den Kunden handelnden Personen haben das 18. Lebensjahr vollendet. Der Kunde sichert zu, dass bei allfälligen Bestellvorgängen die diesen startenden und abschließenden Personen die ausreichenden Berechtigungen bzw. Vollmachten dazu haben. Gegebenenfalls kann auch eine Überprüfung durch die Angabe des Geburtsdatums, Übermittlung einer Ausweiskopie oder Durchführung einer (technischen) Altersverifikation erfolgen.

4.3. Ein Vertrag über eine Warenbestellung über den Webshop kommt wie folgt zustande:

a.    Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden durch Auswählen des Buttons (etwa „in den Warenkorb“) im Online-Warenkorb abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste kann der Kunde den Warenkorb aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.

b.    Nach Auswählen des Links "Zur Kasse" oder „Nächster Schritt“ gelangt der Kunde zur Eingabe der personenbezogenen Daten (Rechnungs- und Lieferadresse) für die Abwicklung der Bestellung (Vorname, Nachname, Zustell-/Rechnungsadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und zur Auwahl der gewünschten Zahlungsvariante – gespeicherte Informationen können dabei vorausgewählt angezeigt sein. Bei der Bestellung wird auch eine Abfrage getätigt, ob die gewählte Zahlungsmethode überhaupt verfügbar ist.

c.    Vor Absenden der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die „Zurück"-Funktion des Internetbrowsers) oder den Kauf abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche "Zahlungspflichtig bestellen" erklärt der Kunde rechtsverbindlich die Unterbreitung seines Angebotes.

d.    E.MAYR wird den Eingang der Bestellung bestätigen. Diese Bestätigung dient lediglich als Beleg für den erfolgreichen Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn E.MAYR dies ausdrücklich schriftlich (E-Mail ausreichend) erklärt.

e.    E.MAYR ist berechtigt, das Angebot innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang bei E.MAYR anzunehmen. Diese Annahme erfolgt durch Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Rechnung (jeweils ausreichend per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse) oder Zusendung der Ware (erster Zustellversuch – auch durch beauftragte Dritte – ausreichend). Wird durch E.MAYR innerhalb der oben festgelegten Fristen eine Bestätigung nicht abgesendet, so ist die Bindungsfrist des Angebotes abgelaufen und der Kaufvertrag nicht zustande gekommen.

4.4. Sonstige Vertragsabschlüsse (abseits des Webshops) zwischen E.MAYR und dem Kunden erfolgen über gesonderte (allenfalls auch elektronische) Kontaktaufnahme des Kunden zu E.MAYR, nicht jedoch automatisiert über die Webseite. E.MAYR ist berechtigt, ein Angebot innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang bei E.MAYR anzunehmen. Diese Annahme erfolgt durch Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Rechnung (jeweils ausreichend per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse) oder Zusendung der Ware (erster Zustellversuch – auch durch beauftragte Dritte – ausreichend).

4.5. Der Vertragstext wird von E.MAYR gespeichert und wird dem Kunden nach Vertragsschluss auf dessen Anfrage zugesendet. Die rechtswirksam einbezogenen AGB sind auch auf dem Webauftritt einsehbar und speicherbar und wird darauf auch aus der Bestellbestätigung verlinkt.

4.6. Erklärungen per E-Mail

Hinsichtlich der vorstehend genannten und generell jeder E-Mail-Kommunikation hat für die Zustellbarkeit an die genannte E-Mail-Adresse der Empfänger zu sorgen. E-Mails an diese Adresse gelten jedenfalls als zugegangen, auch wenn sie etwa im Spam-Ordner oder überfüllten Postfach landen.

5.    Preise und Zahlungsmodalitäten
5.1. Die von E.MAYR angebotenen Preise verstehen sich für den jeweils genannten Zeitraum, ab Betrieb oder Werk bzw ab Lager und gelten bis auf Widerruf. Preisangaben sind freibleibend; zum Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer noch hinzuzuschlagen.

5.2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungslegung oder dem auf der Rechnung genannten Zahlungsziel fällig. Danach gerät der Schuldner in Zahlungsverzug.

5.3. Trotz größter Bemühungen könnten wenige Produkte in Beschreibungen (Katalog, etc.) mit einem unrichtigen Grundpreis ausgewiesen sein. Bei der Bearbeitung der Bestellung werden auch die Grundpreise überprüft. Liegt ein Fehler bei der Auspreisung vor, und ist der korrekte Grundpreis höher als der Grundpreis in der Beschreibung, so wird der Kunde vor der Auftragsbestätigung bzw Rechnung und vor Versand der Ware kontaktiert, ob er das Produkt zum korrekten Grundpreis kaufen oder stornieren will.

5.4. Kosten für Versand werden gesondert in Form einer Pauschale in Rechnung gestellt und in der Bestellung als eigene Position ausgewiesen. Diese gelten, wenn gesondert ausgewiesen, durch den Kunde mit der Bestellung inhaltlich und der Höhe nach als genehmigt. Maßgeblich sind immer die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise.

5.5. Bei auftragswertbezogener Berechnung der Versandkosten, ua auch bei einer bei einem bestimmten Bestellwert zugesagten Versandkostenfreiheit, werden nur die tatsächlich beim Kunde verbleibenden Waren für die Berechnung der Lieferkosten herangezogen. Ausschlaggebend für diese verbleibenden Waren ist allerdings der Bestellwert und nicht der tatsächliche Endpreis. Bei Teilrücktritten kann es daher zur Nachverrechnung von Hinsendekosten kommen.

5.6. E.MAYR ist berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen; ist der Kunde Unternehmer die Verzugszinsen für unternehmerische Geschäfte.

5.7. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, zu tragen. Bei Verzug des Kunden werden eingehende Zahlungen zuerst auf die durch die Einbringlichmachung verursachten Kosten außergerichtlicher, auch Inkasso- und anwaltlicher Mahntätigkeit und gerichtlicher Natur, auf die bisher aufgelaufenen Zinsen, erst dann auf das Kapital in Anrechnung gebracht.

5.8. Bestehen seitens des Kunden gegen E.MAYR mehrere Verpflichtungen, erfolgt die Anrechnung der eigehenden Zahlungen in der oben genannten Weise auf jene Rückstände, die am längsten unberichtigt aushaften. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. E.MAYR ist berechtigt, das eingehende Entgelt mit Forderungen aus diesem oder anderen Vertragswerken aufzurechnen.

6.    Lieferung
6.1. Die Lieferung erfolgt durch die von E.MAYR ausgewählten Partner per Paketdienst, Spedition oder Post direkt an die gewünschte Adresse. Die Auslieferung erfolgt, ab einem festgelegten Mindestbestellwert – sofern nichts anderes vereinbart wird – "frei Haus".

6.2. E.MAYR ist zu Teillieferungen in einem dem Kunde zumutbaren Umfang berechtigt. Wenn E.MAYR von diesem Recht Gebrauch macht, können Zahlungen vom Kunde nicht aus diesem Grund zurückgehalten werden.

7.    Lieferzeit / Liefertermin
7.1. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Lieferzeitangaben um Circa-Lieferzeiten handelt. Da E.MAYR bei nicht lagernden Artikeln auf die Lieferfähigkeit von Herstellern oder Lieferanten angewiesen ist, können je nach Verfügbarkeit längere Lieferzeiten auftreten.

7.2. Allenfalls vereinbarte Lieferfristen gelten ab Werk, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Mit Lieferfristen werden auch entsprechende Leistungsfristen gemeint. Solche Lieferfristen beginnen mit dem in der Auftragsbestätigung vorgesehenen Zeitpunkt, frühestens jedoch, wenn die vom Kunde zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Abrufe und Versandanschriften vorliegen, alle Einzelheiten des Auftrags klargestellt sind und der Kunde vereinbarte Anzahlungen bzw. Sicherheiten geleistet hat.

7.3. Soweit eine Lieferfrist vereinbart ist, verlängert sich diese angemessen, wenn der Kunde mit der Beibringung von durch ihn zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Versandanschrift – Mitteilungen, Anzahlungen oder Sicherheiten in Rückstand ist. Das gleiche gilt im Fall, wenn ein Liefertermin vereinbart ist. Eine entsprechende Verschiebung von Lieferterminen oder Verlängerung von Lieferfristen findet auch statt, wenn die Voraussetzungen für die von E.MAYR zu erbringenden Leistungen, die der Kunde selbst oder durch Dritte zu erbringen hat, nicht rechtzeitig vorliegen.

7.4. Werden vom Kunde nach Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrags gewünscht, so beginnt die Lieferfrist erst mit der Bestätigung der Änderung durch E.MAYR. Ein vereinbarter Liefertermin verschiebt sich entsprechend.

7.5. Der Eintritt von Ereignissen, die nicht von E.MAYR zu vertreten sind, wie höhere Gewalt (darunter fallen auch Epidemien und Pandemien), Streik, Aussperrung, Produktionsausfall bei den Zulieferanten oder dergleichen, hemmt den Ablauf von Lieferfristen um die Dauer dieses Ereignisses. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung für E.MAYR unmöglich oder unzumutbar, so wird E.MAYR im Sinne einer einvernehmlichen Vertragsauflösung von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Kunde daraus Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund immer, gegenüber E.MAYR ableiten kann. E.MAYR wird den Kunde hiervon unverzüglich benachrichtigen.

7.6. Allfällige Lieferbedingungen und bestehende Lieferbeschränkungen im Einzelfall können sich direkt beim jeweils angebotenen Produkt befinden.

8.    Gefahrenübergang / Rücksendekosten
8.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit dem Verlassen des Betriebs, jedenfalls aber mit Übergabe an den Kunden oder an den Beförderer auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme im Verzug ist.

8.2. Eine Transport-Versicherung der Lieferung erfolgt nur auf Wunsch des Kunden und dann auf dessen Kosten.

8.3. Im Falle von Rücksendungen trägt der Kunde als Versender die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bis zur Übergabe an E.MAYR. Ebenso trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung. Rücksendungen, bei denen die Rücksendekosten nicht vom Kunde getragen werden, werden von E.MAYR nicht angenommen und verweilen weiterhin in der Gefahrtragung des Kunden.

8.4. Ist im Falle einer Reklamation des Kunden zur Beurteilung selbiger die Versendung der Ware von E.MAYR an den Hersteller oder einen Dritten (z.B. Prüfstelle) notwendig und ergibt sich dann, dass der Grund des Defektes in der Sphäre des Kunden liegt (z.B. falsch vorgenommene Installation), so trägt jedenfalls der Kunde auch die Kosten für die Hin- und Rücksendung zwischen E.MAYR und dem Hersteller/Dritten. Weitere Schadenersatzansprüche von E.MAYR bleiben davon unberührt.

9.     Eigentumsvorbehalt / Zurückbehaltungsrecht
9.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von E.MAYR. Der Kunde verpflichtet sich, den Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung frei von Rechten Dritter zu halten, insbesondere den Kaufgegenstand weder weiter zu veräußern noch zu verpfänden oder Dritten zur Sicherheit zu geben.

9.2. Dem Kunde ist die Be- und Verarbeitung der Ware ebenso wie der Verbrauch während des aufrechten Eigentumsvorbehalts nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat E.MAYR unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Vorbehaltsware. Einen Besitzerwechsel der Vorbehaltsware sowie den angegebenen Anschriftenwechsel hat der Kunde E.MAYR unverzüglich anzuzeigen.

9.3. Für den Fall jeglicher Weiterveräußerung der Lieferung oder Leistung der E.MAYR durch den Kunde tritt der Kunde schon jetzt seine sämtlichen Forderungen und Ansprüche gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung oder sonstige Erlösansprüche inkl. Versicherungsleistungen entstehen, bis zur Erfüllung aller Ansprüche von E.MAYR an E.MAYR sicherungshalber ab, wobei diese Abtretung seitens E.MAYR angenommen wird. Der Kunde ist verpflichtet, den Dritten hierüber in Kenntnis zu setzen.

9.4. Jegliche Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderung durch den Kunde ist unzulässig.

9.5. Wird die Ware von der E.MAYR aufgrund des Eigentumsvorbehaltes zurückgenommen, so liegt nur dann ein Rücktritt vor, wenn dies von der E.MAYR ausdrücklich erklärt wird.

9.6. Der Kunde hat E.MAYR alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen die Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.

10.    Leicht entzündbare Waren
10.1.    An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass – je nach Bestellung – leicht entzündliche Waren geliefert (und daher gegebenenfalls rückgesendet) werden.

10.2.    Der Kunde hat dies bei der Lagerung und Rücksendung zu beachten und (bspw durch Vermeidung von Sonneneinstrahlung) für eine gefahrlosen Lagerung und Rücksendung zu sorgen.

11.Laufzeit
11.1.    Die Laufzeit jedes Vertrages zwischen E.MAYR und dem Kunden richtet sich nach dem Hauptvertrag.

12.    Rücktritt vom Vertrag
12.1.    Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären:

Wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um dem Kunden in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmern nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat, oder unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder mit der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw. Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat.

12.2.    E.MAYR ist weiters zum Rücktritt berechtigt:

a.    Wenn der Kunde mit der Gesamtleistung oder Teilleistungen bzw Gesamtzahlungen oder Teilzahlungen in Verzug ist und nach Mahnung die vertragsgemäße Leistung nicht innerhalb einer Nachfrist von 14 Kalendertagen vollständig erbracht wird.

b.    Wenn der Kunde sonstigen Verpflichtungen und Nebenleistungen aus dem Vertrag trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht nachkommt.

c.    Wenn Umstände vorliegen, welche die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags offensichtlich unmöglich machen, soweit der Kunde diese zu vertreten hat.

d.    Wenn E.MAYR die Änderung einzelner Auftragsbestimmungen oder der Leistung fordert und der Vertragspartner dieser Änderung ohne sachlicher Rechtfertigung nicht zustimmt.

12.3.    Die Berechtigung zum Rücktritt erlischt 30 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat.

12.4.    Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich per Einschreiben oder per E-Mail (bei E.MAYR an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse) an den anderen Vertragspartner zu erklären.

12.5.    Folgen des Rücktritts vom Vertrag:

a.    Sofern noch nicht erfolgt, sind alle vertragsgemäß erbrachten Leistungen zu übernehmen, in Rechnung zu stellen und abzugelten. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich alle Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die für die Geltendmachung der Aus- oder Absonderungsrechte von E.MAYR hinsichtlich sämtlicher Unterlagen, beigestellter Geräte, Materialien und sonstiger Urkunden notwendig und/oder sinnvoll sind.

b.    Die Beendigung dieses Vertrags hat keinen Einfluss auf die Rechte der Parteien, die bis dahin entstanden sind und auf die sonstigen Rechtsbehelfe oder Rechte, die den Parteien nach diesem Vertrag oder nach allgemeinem Recht zustehen.

c.    Für den Fall des Vertragsrücktritts nach 12.1. oder 12.2 hat E.MAYR die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15% des Rechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu begehren.

d.    Tritt der Kunde, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er dessen Aufhebung, so hat E.MAYR die Wahl auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl von E.MAYR entweder einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15% des Rechnungsbetrages zu zahlen oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu ersetzen.

13.    Gewährleistung und Untersuchungs-/Prüfpflicht
13.1.    Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit Maßgabe des Nachstehenden:

13.2.    Die Lieferungen von E.MAYR sind vom Kunden bei Übergabe unverzüglich auf ihre Gebrauchsfähigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu prüfen.

Den Kunden trifft die Pflicht zur unverzüglichen Mängelrüge, welche E.MAYR spätestens innerhalb von 14 Tagen ab erfolgter Übergabe in schriftlicher Form zugegangen sein muss, widrigenfalls die Ware als mangelfrei gilt.

Versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind vom Kunden unverzüglich, jedenfalls aber binnen 14 Tagen nach Entdeckung in schriftlicher Form konkret und detailliert zu rügen, ansonsten auch diesbezüglich jeglicher Gewährleistungsanspruch entfällt, jegliche Gewährleistung endet jedenfalls mit Ablauf der gesetzlichen Frist. Die Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich jedoch nicht auf Mängel, die erst nach der Übergabe entstanden sind, auch tritt die Mängelvermutung nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist, sohin typischerweise anzunehmen ist, dass er nicht bereits bei der Übergabe der Sache vorhanden war.

13.3.    Im Falle der Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanleitung durch den Kunden wird vermutet, dass ein entstandener Schaden darauf zurückzuführen ist. Der Kunde trägt in dem Fall die Darlegungs- und Beweislast für das Gegenteil.

13.4.    Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen von E.MAYR werden als Sonderleistungen erbracht, wenn sie nicht ausdrücklich in Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgen.

13.5.    Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt 12 Monate ab Ablieferung bzw., soweit eine Abnahme vereinbart ist, ab Abnahme.

13.6.    Es wird darauf hingewiesen, dass jedoch übliche oder geringfügige Abweichungen hinsichtlich Farbe, etc – etwa aus technischen Gründen – keinen Mangel im Rechtssinne darstellen.

13.7.    Weiters wird darauf hingewiesen, dass Mängel und Schäden, die durch den mangelhaften Einbau oder nicht ordnungsgemäße Verwendung entstanden sind, keiner Gewährleistung von E.MAYR unterliegen. Für bestimmte Waren kann die Beiziehung von Fachleuten ratsam sein.

13.8.    E.MAYR gibt gegenüber dem Kunden keine Garantie im Rechtssinn ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

13.9.    E.MAYR und der Kunde erklären und garantieren lediglich gegenüber der anderen Partei, dass

a.    sie über sämtliche Vollmachten und Befugnisse verfügen, diesen Vertrag abzuschließen und sich an alle darin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen zu halten und dass dessen Ausführung und Durchführung nicht im Widerspruch zu irgendeiner ihrer vertraglichen, gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtung jeglicher Art steht;

b.    dieser Vertrag ihre rechtlichen und verbindlichen Verpflichtungen begründet, die gegen sie gemäß den Bedingungen dieses Vertrags durchsetzbar sind; und

c.    sie sich nicht in Verzug aus einem anderen Vertrag befindet, dessen Partei sie bereits ist oder werden könnte und kein Gerichts-, Schieds-, Verwaltungs-, Abwicklungs- oder Liquidationsverfahren anhängig ist, bevorsteht oder droht, welches sich nachteilig auf ihre Fähigkeit, diesen Vertrag abzuschließen und ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukommen, auswirken könnte.

14.    Haftungsbeschränkung
14.1.    Generell beschränken sich Schadenersatzansprüche auf Schäden, die von E.MAYR vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden.

14.2.    Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Sollte diese Haftungsbegrenzung nicht zulässig sein, gilt für Fälle leichter Fahrlässigkeit eine Begrenzung der Haftung mit dem Auftragswert. Jedenfalls aber ist gegenüber dem Kunden die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag der von E.MAYR abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

14.3.    Unter keinen Umständen haftet E.MAYR gegenüber der anderen Partei in irgendeiner Weise, ungeachtet der Haftungsgrundlage, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder irgendeiner anderen Grundlage, für jeglichen Gewinnverlust oder direkte, indirekte, zufällige, resultierende, spezielle, bestrafende oder exemplarische Schäden, die sich aus dem Gegenstand dieses Vertrags ergeben. Die Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn von der anderen Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

14.4.    Der Haftungsausschluss gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und nicht für E.MAYR zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Gänzlich ausgeschlossen sind ebenfalls alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Aufwendungsersatz und mittelbaren Schäden.

14.5.    E.MAYR trägt weiters keine Haftung für Schäden, welche beim Vertragspartnern insbesondere durch natürliche Abnützung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung, Temperatur- und Witterungseinflüsse oder durch falsche und unsachgemäße Behandlung, Verunreinigung, Verwendung falschen Zubehörs oder ungewöhnliche Ereignisse entstanden sind.

14.6.    E.MAYR haftet nur für eigene Inhalte auf seinem Webauftritt. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist E.MAYR für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. E.MAYR macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern E.MAYR Kenntnisse von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird E.MAYR den Zugang zu diesen Websites unverzüglich sperren.

14.7.    Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, Gesellschafter, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von E.MAYR.

15.    Schad- und Klagloshaltung
15.1.    Der Kunde verpflichtet sich, E.MAYR, deren allfällige Muttergesellschaft und ihre jeweiligen Gesellschafter, Geschäftsführer, leitenden Angestellten und Mitarbeiter („Schadlosgehaltene“) von allen Ansprüchen oder gerichtlichen Entscheidungen, einschließlich aller damit in Zusammenhang anfallenden Rechtskosten, Aufwendungen und Auslagen freizustellen und hiervon schadlos zu halten, die sich aus einer Vertragsverletzung des Kunden, der Ausübung eines Rechts aus diesem Vertrag durch den Kunden, einer Handlung oder Unterlassung des Kunden oder einer anderen Person, für die der Vertragspartner rechtlich verantwortlich ist, ergeben. Darunter fallen insbesondere (aber nicht abschließend) Schäden, Verluste, Folgeschäden oder sonstige in irgendeiner Weise entstehenden Schäden (einschließlich solcher, die aus oder in Zusammenhang mit jedweder Haftung, einem gerichtlichem Verfahren, einem geltend gemachten Anspruch oder einer sonstigen Klage erwachsen), die aus einer Handlung oder Unterlassung des Kunden oder einer Person, für die der Vertragspartner rechtlich verantwortlich ist, resultieren, unabhängig davon, ob die Schadlosgehaltenen oder einer von ihnen als beklagte Partei in einem solchen Verfahren benannt wurde und unabhängig davon, ob die Schadlosgehaltenen oder einer von ihnen wegen angeblicher Fahrlässigkeit oder anderweitig für Schäden oder Verletzungen von Personen oder Sachen verantwortlich gemacht wird.

15.2.    Die Verpflichtung des Kunden zur Verteidigung und Schad- und Klagloshaltung gemäß diesem Absatz besteht bei einer Beendigung dieses Vertrags, gleich aus welchem Grund, fort und wird durch keine Geschäftsbedingungen dieses oder eines anderen Vertrags eingeschränkt. E.MAYR kann sich an der Verteidigung gegen alle Ansprüche beteiligen, bei denen er keine Verteidigung und Kontrolle übernimmt und der Vertragspartner wird keine dieser Ansprüche ohne vorherige schriftliche Zustimmung von E.MAYR erfüllen.

16.    Datenschutz
16.1.    Die Parteien erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit den anwendbaren Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere in Übereinstimmung mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung.

16.2.    Zum Zwecke des Einkaufsvorganges und der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen werden während des Bestellvorganges angegebenen Daten (IP-Adresse, Name, Anschrift, Geburtsdatum und sonstige Kontaktdaten) gespeichert.  Name und Anschrift werden während der aufrechten Geschäftsbeziehung und jedenfalls bis zur Lieferung der Ware bzw Ablauf der Rücktrittsfrist bzw bis zum Ablauf allfälliger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die notwendigen Zahlungsdaten an den jeweiligen vom Kunden gewählten Zahlungsdiensteanbieter weitergegeben werden.

16.3.    E.MAYR ist seinen Informationspflichten durch die jederzeit abrufbare Datenschutzerklärung auf seinem Webauftritt nachgekommen.

16.4.    Der Kunde ist verpflichtet, E.MAYR Änderungen seiner Adresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

17.    Schlussbestimmungen
17.1.    E.MAYR kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige Zustimmung des Kunden übertragen. Der Kunde darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder einem anderen Rechtsverhältnis mit E.MAYR nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von E.MAYR abtreten, untervergeben oder übertragen.

17.2.    Jegliche Mitteilung oder andere Kommunikation an den Kunden, die gemäß diesen Geschäftsbedingungen zulässig oder erforderlich ist, hat schriftlich und durch persönliche Zustellung, per Fax oder per E-Mail unter Verwendung der von E.MAYR dem Kunden genannten Anschrift zu erfolgen.

17.3.    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind vorranging durch rechtsgültige Bestimmungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommen. Dasselbe gilt im Falle von Lücken oder nicht geregelten Angelegenheiten.

17.4.    Diese Geschäftsbedingungen stellen zusammen mit dem Hauptvertrag die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags dar und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen Erklärungen, Verhandlungen, Ansprachen und Vereinbarungen, gleich ob mündlich oder schriftlich.

17.5.    Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von E.MAYR.

17.6.    Die Vertragssprache ist Deutsch.

17.7.    Die Auslegung, Deutung und Durchsetzung dieser Geschäftsbedingungen und aller Verträge, die zwischen E.MAYR und dem jeweiligen Kunden geschlossen werden, erfolgt in jeder Hinsicht in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Republik Österreich unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und Regeln oder Prinzipien, die die Anwendbarkeit des Rechts eines anderen Staats begründen könnten. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

17.8.    Für den Fall, dass ein Vertragsteil ein ordentliches Gericht anruft, gilt jenes Gericht, in dessen Sprengel der Sitz von E.MAYR fällt, für allfällige Streitigkeiten aus dem Hauptvertrag oder der gegenständlichen AGB als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.